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Einreisebestimmungen für Norwegen: Pass und Alkohol beim Zoll

Bei einem geplanten Urlaub in Norwegen sollte man stets die Einreise- und Zollbestimmungen des Landes im Auge behalten. Als Nicht-EU-Mitglied muss man besondere Obacht bei den Pässen haben, auch die Einfuhr von Alkohol und Zigaretten unterliegt strikten Regelungen.

Fähre in Norwegen - Einreisebestimmungen beachten flickr (c) sberla CC-Lizenz

Fähre in Norwegen – Einreisebestimmungen beachten flickr (c) sberla CC-Lizenz

Wer in den kommenden Monate eine Reise oder einen Ferienhausurlaub in Norwegen plant, sollte sich im Vorfeld umfassend über die Einreisebestimmungen des Landes informieren. Hintergrund ist vor allem der Umstand, dass Norwegen kein EU-Mitglied ist und viele vermeintliche Selbstverständlichkeiten an der Grenzen entfallen können.

Reisepass oder Personalausweis

Obwohl Norwegen nicht in der EU ist, hat das Land das Schengener Abkommen unterzeichnet und bietet so für deutsche Urlauber eine relativ problemlose Einreise. Sowohl mit einem Reisepass als auch mit dem Personalausweis kann man die Grenze passieren. Wichtig in diesem Zusammenhang ist jedoch das Mitführen eines Reisepasses, denn viele Banken und Behörden in Norwegen erkennen den deutschen Personalausweis nicht an.

Einfuhr von Alkohol und Zigaretten

Besonderes Augenmerk gilt bei der Einfuhr von Alohol und Zigaretten. Beide werden in Norwegen als „Luxusgüter“ mit einem hohen Steuersatz geführt, dementsprechend streng erfolgen die Kontrollen an der Grenze. Bei einer Zuwiderhandlung drohen drastische Strafen, die man leicht vermeiden kann. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass folgendes eingeführt werden darf:

  • 1 Liter an Getränken mit mehr als 22 % Alkohol
  • 3 Liter an Getränken zwischen 4,7 % und 22% Alkohol
  • 5 Liter an Getränken zwischen 2,5 % und 4,7 % Alkohol

Auch beim Tabak gibt es entsprechende Einschränkungen, so dürfen lediglich 200 Zigaretten beziehungsweise 250 Gramm an Tabakerzeugnissen nach Norwegen mitgebracht werden. Wichtig für Angler sind jedoch die Regelungen für die Ausfuhr von Fisch – hier sind 15 Kilogramm an Maxilmalgewicht gesetzlich verankert worden. Weitere Information zu diesem umfassenden Thema findet man hier.

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8 Comments

  • Reply Krüger 17. Februar 2013 at 15:57

    Benötige ich unbedingt einen Reisepass oder reicht auch nur der Personalausweis aus ?

    • Reply admin 17. Februar 2013 at 20:57

      Es reicht der Personalausweis für Norwegen.

  • Reply Elli 11. Oktober 2013 at 10:31

    Wie ist die Einfuhrbestimmung für Alkohol unter 2,5% Alkohol?

  • Reply jutta bremer 21. April 2016 at 06:24

    reicht der Personalausweis für Tagesausflüge in einzelne Regionen ?

  • Reply Bergen-Experte 21. April 2016 at 12:30

    Hallo Frau Bremer,

    es reicht ein Personalausweis für Tagesausflüge.

    Beste Grüße

  • Reply Axel 23. August 2016 at 15:48

    Mein Persi läuft im Februar 2017 ab. Die Reise nach Norwegen findet im Dezember 2016 statt.
    Ist mit Problemen zu rechen?

    • Reply Bergen-Experte 26. September 2016 at 13:42

      Hallo Axel – da müssen Sie mit keinerlei Problemen rechnen. Beste Grüße

  • Reply Larysa Matvieieva 12. November 2016 at 14:11

    Ich habe einen ukrainischen Paß und eine Daueraufenthaltkarte für Österreich bis 2025. Benötige ich ein Touristenvisum?

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